Allgemeine Geschäftsbedingungen
UNMATCHED Catering – Einzelunternehmen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Einzelunternehmen UNMATCHED Catering (Inhaber: [Franziska Brösicke, Industriestraße 29, 41564 Kaarst [Steuernummer: 122/5077/2309 /USt-ID: DE456681655], nachfolgend „UNMATCHED Catering") und dessen Kunden über Catering-, Liefer-, Miet-, Personal- und sonstige Leistungen.
- Kunde ist sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Vertragsschluss
- Angebote von UNMATCHED Catering sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterschrift oder durch beginnende Leistungserbringung zustande.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes gesetzliches Recht etwas anderes erlaubt.
- Alle wesentlichen Leistungsmerkmale (Teilnehmerzahl, Zeitpunkt, Ort, Menü, Miet-Equipment, Personal) werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
- Speisen und Getränke werden unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und HACCP-Grundsätze zubereitet.
- Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere:
- Anfahrt, Zufahrt, Stell- und Abstellmöglichkeiten,
- elektrische Anschlüsse und Wasser-/Abwasser-Anbindungen,
- erwartete Teilnehmerzahl,
- Hinweise zu Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen.
- Mehrkosten oder Verzögerungen, die auf unrichtige oder verspätete Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Eine Anzahlung in Höhe von bis zu 80% des voraussichtlichen Bruttobetrags kann bei Vertragsschluss vereinbart werden.
- Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens 5 Werktage nach Veranstaltungsende ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Teil- oder Abschlagszahlungen für bereits erbrachte oder vorbereitete Leistungen können bei Unternehmern gestellt werden.
5. Teilnehmerzahl und Anpassungen
- Die vom Kunden angegebene Teilnehmerzahl ist verbindliche Vertragsgrundlage.
- Änderungen der Teilnehmerzahl sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Bei rechtzeitiger Verringerung der Teilnehmerzahl kann die Abrechnung angepasst werden, soweit eine anderweitige Verwendung der eingeplanten Leistungen möglich ist.
- Eine nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung von UNMATCHED Catering und kann zu Mehrkosten führen.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt muss in Textform erfolgen.
- UNMATCHED Catering ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung für ersatzpflichtigen Schaden zu verlangen.
- Ohne Nachweis eines geringeren Schadens kann die Entschädigung pauschal wie folgt bemessen werden (bezogen auf den vereinbarten Netto-Auftragswert):
- bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20%
- 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50%
- 13 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80%
- ab 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100%
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereits beauftragte, nicht mehr stornierbare Drittleistungen, speziell bestellte Waren sowie erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen werden zusätzlich abgerechnet, soweit sie tatsächlich entstanden sind.
- Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Rücktritt durch UNMATCHED Catering
- UNMATCHED Catering ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
- eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt wird,
- die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, schwerer Erkrankung wesentlicher Leistungsträger oder anderer außerhalb des Verantwortungsbereichs von UNMATCHED Catering liegender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird,
- ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertrags unzumessbar macht (z. B. grobe Vertragsverletzung des Kunden).
- Bereits erbrachte oder veranlasste Aufwendungen werden im Fall des Rücktritts abgerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Lieferung, Fristen und Abnahme
- Liefer- und Leistungsfristen sind verbindlich nur, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie bei Lieferung oder Erbringung entgegennimmt und keine offensichtlichen Mängel unverzüglich rügt.
- Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen UNMATCHED Catering zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
9. Mängel und Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe bzw. Lieferung unverzüglich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln hat UNMATCHED Catering zunächst das Recht zur Nacherfüllung, insbesondere durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
10. Haftung
- UNMATCHED Catering haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet UNMATCHED Catering nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Kunde ist verpflichtet, UNMATCHED Catering vor Vertragsschluss in Textform über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen zu informieren. Unterbleibt dies, haftet UNMATCHED Catering nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
11. Miet-Equipment
- Das von UNMATCHED Catering überlassene oder vermittelte Equipment bleibt im Eigentum von UNMATCHED Catering oder des jeweiligen Vermieters.
- Der Kunde hat das Equipment pfleglich zu behandeln, vor Diebstahl, Verlust und Schäden zu schützen und ordnungsgemäß zu nutzen.
- Beschädigungen oder Verluste, die vom Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder Gästen verursacht werden, sind zu ersetzen, soweit ein Verschulden vorliegt oder eine gesetzliche Haftung besteht.
- Normale Abnutzung wird nicht berechnet.
12. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von UNMATCHED Catering, die im Geschäftsbetrieb oder im Online-Auftritt zugänglich ist.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von UNMATCHED Catering, sofern gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes gesetzliches Recht etwas anderes vorsieht.